abschnitt 1: begrifflicher Ansatz: Definition der Schlüsselbegriffe

Zum Begriff der Integration

Der Begriff "Integration" bezieht sich im Kontext dieses Berichts auf den Prozess der Assimilation der NIT an die traditionellen schulischen Tätigkeiten (so wie man von der Integration einer fremden Bevölkerung in eine einheimische Bevölkerung spricht). Insofern sie anerkannt wird, setzt diese konfliktbeladene Dimension des Problems implizit voraus, dass es beträchtliche Unterschiede zwischen dem Unterricht mit Computer und jenem ohne Computer gibt. Dann muss man sich fragen, ob es sich hierbei um begründete und tiefe Unterschiede handelt, oder ob es lediglich um formelle und oberflächliche Aspekte geht.

Die Stellung des Computers in der Klasse ist eine ziemlich zwiespältige, da er sowohl als Akteur, als Instrument oder auch als Unterrichtsgegenstand angesehen werden kann. Im ersten Fall verfügt er über eine gewisse Entscheidungsfähigkeit und "spielt" die Rolle des Lehrers; im zweiten hat er die Fähigkeiten zum Ausführen genau definierter Operationen (z.B. eine Suche in einer Datenbank); im letzten Fall wird er als eine zu unterrichtende formale Disziplin angesehen (z.B. Programmierung). In jedem der angeführten Fälle bewirkt er bedeutende Veränderungen in der Ausbildung oder den Inhalten des weiterzugebenden Wissens.

Man könnte sich auch fragen, ob es das Problem der Integration der NIT in die Bildung überhaupt gibt? Um die Frage anders zu stellen: Ist die Integration der NIT überhaupt problematisch? Wie steht es um die Integration der anderen fundamentalen Sprachen wie der Arithmetik oder der Logik? Sind sie nicht genauso problematisch? Vielleicht nähren wir missbräuchlich eine Fragestellung, die nur dazu dient, unseren Status als Spezialisten für Integrationsfragen zu rechtfertigen. Wäre es nicht sinnvoller, mehr Energie für das Schaffen von Lernsituationen und Unterrichtsszenarien aufzuwenden, welche - ohne viele Worte - die Berechtigung der Computeranwendung in der Klasse beweisen würde? Statt unsere Praktiken zu rechtfertigen, könnten wir diese auf eine ähnliche Art und Weise durchsetzen wie dies die Urheber des WWW mit ihrem System im Internet tun.

So wie sie gestellt ist, setzt die Frage der Integration voraus, dass man sich mit einem allgemeinen und globalen Problem konfrontiert sieht, das nur auf der Grundsatzebene gelöst werden kann.



PNR33 - NFP33 - 9 NOV 1996

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